Aktuelles für Angehörige

Änderung der Pflegevergütung 2022

g ab dem 01.01.2022 in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgrund der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) und der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Mit den Umlageverfahren nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO), gültig für Ausbildungen, die bis zum 31.12.2019 begonnen haben, und nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG), gültig für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 begonnen haben, soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig in den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe ausreichend qualifiziertes Personal ausgebildet wird. Für einen Übergangszeitraum werden beide Ausbildungsformen parallel laufen.

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Änderung der Pflegevergütung ab dem 01.01.2022.

Die AltPflAusglVO und das PflBG verpflichten alle Einrichtungen und Dienste in Baden-Württemberg, an dem Umlageverfahren teilzunehmen. Bei der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz werden seit dem 01.01.2021 über den Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten auch die Kosten der praktischen Ausbildung (fachlich qualifizierte Praxisanleitung für die Auszubildenden) und die Kosten der Altenpflegeschulen finanziert. Diese Kosten werden über einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten finanziert.

Ab dem 01.01.2022 beträgt der Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen 4,96 EUR (bisher 4,22 EUR).