COVID-19-Beauftragte oder –Beauftragter

Durch die Corona-Pandemie sind die Anforderungen an eine Einrichtung stark gewachsen. Aufgrund des dynamischen Geschehens bedarf es einer steten Anpassung der Vorgänge aufgrund stetig aktualisierter Informationen (Verordnungen, Gesetze, Fachinformationen). Maßnahmen zum Schutz aller sind konsequent umzusetzen.

Zur Umsetzung sind nach § 35 Abs. 1 Satz 6 IfSG haben IfSG) in Voll- und teilstationäre Einrichtungen eine oder mehrere verantwortliche Personen zu benennen.

Dies gilt für die Zeit vom 01.10.22 bis zum 07.04.23

In unserer Einrichtung sind dies

Vanessa Striegel (Pflegedienstleitung), 07641-95407-22, v.striegel@haus-tecum.de

Martin Kamenisch (QMB), 07641-95407-12, m.kamenisch@haus-tecum.de

Alina Roser (PFK, Tagespflege), 07641-95407-27, tagespflege@haus-tecum.de

Die benannten Personen haben sicher zu stellen, dass

  • Hygieneanforderungen eingehalten werden
  • festgelegte Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem Impfen (Kontrolle des Impfstatus, Unterstützung von Impfungen in der Einrichtung) und dem Testen (bestehende Vorgaben und Empfehlungen des RKI) beachtet werden und
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Versorgung von Bewohnenden von vollstationären Pflegeeinrichtungen mit antiviralen COVID-19-Arzneimitteln in der jeweiligen Einrichtung vorgesehen werden. Die Entscheidung für eine solche Therapie liegt nach wie vor in ärztlicher Verantwortung.
  • Die Umsetzung der Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen ist zu dokumentieren. Das Gesundheitsamt überwacht dies und kann Sanktionen aussprechen, wenn bei der Aufgabenwahrnehmung die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden (§ 73 IfSG)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung