Tabellarische Übersicht der Pflegesätze des Haus TECUM
ohne Leistungszuschläge nach Verweilerdauer (§43c)
Ihr tatsächlich zu entrichtender Pflegesatz richtet sich nach Verweildauer der Bewohner in Pflegeeinrichtungen.
So erhält der Bewohner/die Bewohnerin zusätzliche Zuschüsse von der Pflegekasse.
Die Zuschüsse der Pflegekassen berechnen sich nach dem Eigenanteil EEE (Einrichtungeinheitliche Eigenanteil) der Pflegekosten, zuzüglich Ausbildungsumlage. Dieser ist unabhängig des Pflegegrades und bleibt auch bei Höherstufungen gleich.
Der EEE beträgt 69,65 EUR und die Ausbildungsumlage 5,35 EUR pro Tag. Auf Basis der monatlichen Berechnungsgrundlage von 30,42 Tagen (durchschnittliche Tage im Monat rechnet auf ein Jahr) berechnet sich der Zuschuss wie folgt:
69,65 EUR (EEE) plus 5,35 EUR (AU) mal 30,42 Tage ergibt 2.118,75 EUR als Berechnungsgrundlage für die jeweiligen Zuschuss:
Leistungszuschlag der Pflegeversicherungen nach Verweildauer gemäß §43c:
0-12 Monate |
15% = 317,81 EUR |
ab dem 13 bis 24.Monat |
30% = 635,63 EUR |
ab dem 25 bis 36.Monat |
50% = 1.059,38 EUR |
ab dem 37.Monat |
75% = 1.589,06 EUR |
Somit reduzieren sich die jeweiligen monatlichen Kosten um den dargestellten Betrag.