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Ambulanter Pflegedienst Emmendingen

Der Pflegedienst Ihres Vertrauen

Der ambulante Pflegedienst bietet behinderten, kranken und pflegebedürftigen Menschen die bestmögliche Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung. Unsere Leistungen können sowohl von dauerhaft Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden als auch von Patienten, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt nur kurzzeitig Hilfe benötigen. Unsere Pflegekräfte leisten Hilfe – direkt bei Ihnen zu Hause und wann immer Sie diese benötigen. Bei der Betreuung stehen wir immer im engen Kontakt mit Ihrem Hausarzt und Ihren Angehörigen.

Ambulatner Pflegedienst Emmendingen

 Das können wir für Sie tun

Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes orientieren sich am Pflegeleitbild des zfp Emmendingen.

Auf die Qualität unserer Pflegeleistungen können Sie vertrauen.

Grundpflegeleistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Mobilisieren und Aktivieren
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Infusionstherapien
  • Moderne Wundversorgung
  • Kompressionstherapie

Entlastungsleistungen §45b

  • Alltagsunterstützende Tätigkeiten

Hauswirtschaftliche Leistungen

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Einkaufen, Wäschepflege
  • Reinigen der Wohnung

Verhinderungspflege §39

  • Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Pflegeberatungsbesuch (PG 2-5)

  • nach § 37 SGB XI bei Bezug von Pflegegeld

Unterstützungsangebot für z. B.

  • Hausnotruf
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege

Wir sind für Sie da!

Für Beratung und sonstige Leistungen sind die Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung

Janina Hirzler

Pflegedienstleitung

Tel. 07641 461-1426

J.hirzler@zfp-emmendingen.de

Stellvertretende Pflegedienstleitung

Tel. 07641 461-1425

F.prein@zfp-emmendingen.de

pflegedienstleitung stellv.

Frauke Prein

Kosten / Kostenübernahme

Grundsätzlich übernehmen die Kranken- und Pflegekassen die Kosten der Betreuung. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. So trägt die Pflegeversicherung bei der ambulanten Pflege anerkannter Pflegebedürftiger die pflegebedingten Aufwendungen gestaffelt nach Pflegegraden. Über die aktuellen Beträge informieren wir Sie gern.